Häufige Fragen zum Hausarztmodell.

Das Hausarztmodell ist eine bewährte Form der medizinischen Versorgung, die darauf abzielt, Patienten eine koordinierte und ganzheitliche Betreuung zu bieten. In den folgenden häufig gestellten Fragen (FAQs) finden Sie Antworten auf die wichtigsten Punkte rund um das Hausarztmodell, von den Vorteilen bis hin zu den Teilnahmebedingungen.

Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Dann schreiben Sie uns Ihr persönliches Anliegen auf info@hausarztmodell.ch oder rufen Sie uns über +41 56 483 03 48 an.

Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Beim verbindlichen Hausarztmodell handelt es sich um ein alternatives Versicherungsmodell in der Grundversicherung, bei dem die Zusammenarbeit zwischen Patient, Arzt und Krankenversicherung vertraglich geregelt ist. Die Hausärzte sind dazu verpflichtet, eine kontinuierlich hohe Behandlungsqualität sicherzustellen und die medizinische Versorgung des Patienten optimal zu koordinieren. Die Patienten verpflichten sich dazu, bei gesundheitlichen Fragestellungen immer zuerst ihren Hausarzt zu konsultieren.

Einige Krankenversicherungen bieten sogenannte Listenmodelle an, die sie ebenfalls als Hausarztmodelle vermarkten. Listenmodelle sind aber nicht auf einer vertraglichen Ebene mit den Ärztenetzen geregelt. Die beteiligten Hausärzte erhalten in diesen Fällen keine Daten und wissen nicht, wer bei ihnen eingeschrieben ist, sollen aber trotzdem die Patienten wie im verbindlichen Hausarztmodell betreuen und koordinieren. Sowohl die Patienten wie auch die Hausärzte müssen sich umständlich mit Papierüberweisungsschreiben beschäftigen. Im verbindlichen Hausarztmodell können die Ärzte alle Überweisungen elektronisch melden, was effizienter und kostengünstiger ist.

Dank der engen Zusammenarbeit in einem Ärztenetz können die verantwortlichen Ärzte Doppelspurigkeiten vermeiden und unnötige Untersuchungen sowie Eingriffe verhindern. Dies spart Kosten, welche den Patienten (in Form von Prämienrabatten) übertragen werden. Ausserdem fühlen sich Hausärzte in einem Ärztenetz der bestmöglichen Qualität verpflichtet. Die Mitglieder eines Ärztenetzes treffen sich regelmässig in Qualitätszirkeln, wo praktische Probleme der Hausarztmedizin in einer Kleingruppe besprochen und analysiert werden. Die gewonnen Erkenntnisse werden danach in der Praxis konkret umgesetzt. Ein Ärztenetz ist die beste Garantie für top aus- und weitergebildete Hausärzte – zum Wohle der Patienten.

Stellen Sie sich vor, bei Ihnen bricht eine Zuckerkrankheit aus. Dann müssten Sie während Jahrzehnten Tabletten einnehmen, wahrscheinlich einmal Insulin spritzen, selber den Blutzucker und den Blutdruck messen, sowie regelmässig zur Kontrolle gehen. Häufige Spezialistenbesuche und Spitalaufenthalte wären da leider zu erwarten. Bei chronischen Krankheiten benötigen Sie umso mehr einen Hausarzt, welcher die Koordination übernimmt, die Übersicht nicht verliert und Sie durch die komplexen Bereiche der modernen Medizin führt.

Auf jeden Fall haben Sie weitere Vorteile. Da Ihr Hausarzt bestens vernetzt ist, können Sie davon ausgehen, dass er einen besseren Zugang zu weiterführenden Spezialisten hat. Des Weiteren ist Ihr Hausarzt, durch den regelmässigen Austausch mit Kollegen im Qualitätszirkel über alle Besonderheiten der Spezialisten informiert. Ein reibungsloser und schneller Behandlungspfad ist somit garantiert. Zusätzlich profitieren Sie von der persönlichen Beziehung und dem Vertrauen, das Sie zu Ihrem Hausarzt aufbauen, was eine individuelle und kontinuierliche Betreuung ermöglicht. Durch die zentrale Koordination werden Doppeluntersuchungen vermieden, was Ihre Behandlung effizienter und gezielter macht.

Wenden Sie sich zuerst immer an Ihren Hausarzt, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder einen Unfall hatten. Bei Bedarf werden Sie an einen Spezialisten oder in ein Spital überwiesen, wo auch die weiteren Behandlungen bestens koordiniert werden.

Bitte wenden Sie sich im Notfall immer zuerst an Ihren Hausarzt. Bei nicht Erreichbarkeit können Sie sich auch an einen Notfallarzt oder an ein Spital wenden. In bedrohlichen Situationen dürfen Sie selbstverständlich jederzeit einen Notfalldienst in Anspruch nehmen. Alle Notfallbehandlungen bei anderen Ärzten oder in Spitälern müssen Sie so rasch als möglich Ihrem Hausarzt melden. Wenn Sie nach einem Notfall weitere medizinische Behandlung brauchen, so wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.

Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Er überweist Sie zum Spezialisten, falls dies Ihre Behandlung erfordert.

Besprechen Sie die laufenden Behandlungen mit Ihrem Hausarzt. Dieser wird mit Ihnen das optimale Vorgehen festlegen und Sie zum Spezialisten überweisen. In der Regel spricht nichts dagegen, dass Sie weiterhin zu Ihrem Spezialisten gehen können, bei dem Sie schon früher in Behandlung waren. Sie benötigen jedoch auf jeden Fall eine Überweisung durch Ihren Hausarzt.

Ja, können Sie. Sie brauchen keine Überweisung durch Ihren Hausarzt für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftskontrollen. Alle anderen gynäkologischen Untersuchungen und Eingriffe teilen Sie bitte Ihrem Hausarzt mit.

Für augenärztliche Routine-Untersuchungen und Folgeanpassungen benötigen Sie keine Überweisung durch Ihren Hausarzt. Alle anderen augenärztlichen Untersuchungen und Eingriffe teilen Sie bitte Ihrem Hausarzt mit.

Nein. Dafür benötigen Sie eine Überweisung durch Ihren Hausarzt.

Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen das geeignete Spital sowie die geeignete Kur wählen und alles Notwendige veranlassen.

Wenn Sie sich ohne Überweisung oder Einverständnis Ihres Hausarztes bei anderen Ärzten oder Therapeuten behandeln lassen, riskieren Sie, dass Sie Ihren Prämienrabatt verlieren oder die Arztrechnung von der Krankenversicherung nicht bezahlt wird. Besprechen Sie es darum immer mit Ihrem Hausarzt, bevor Sie einen anderen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten aufsuchen.

Selbstverständlich ist ein Wechsel möglich. Sowohl bei einem Wohnortwechsel als auch in begründeten Fällen, in denen das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Hausarzt nicht mehr gewährleistet ist. Wenn Sie mit Ihrem Hausarzt nicht zufrieden sind, dann empfehlen wir Ihnen, Ihren Hausarzt auf Ihre Vorbehalte oder Probleme direkt anzusprechen. Sollte keine Lösung möglich sein, dann informieren Sie bitte den Hausarzt über den Wechsel zu einer anderen Vertrauensperson und regeln die Formalitäten mit Ihrem Krankenversicherer.

Nein, die Grundversicherung (obligatorisch) und die Zusatzversicherung (freiwillig) müssen nicht beim gleichen Versicherer abgeschlossen werden. Sollten Sie unsicher sein, ob eine Rechnung die Grund- oder Zusatzversicherung betrifft, dann schicken Sie die Rechnung einfach an die Grundversicherung.